Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung der Ferienwohnung
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren
Leistungen der FeWo-Vermietung Andrea Oswald (Villa Santo).
§2 Vertragspartner
(1) Vertragspartner sind Alexander Oswald im nachfolgenden Vermieter genannt und der Gast. Nimmt ein
Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Vermieter aus dem Vertrag. Im Zweifelsfall haftet der
Besteller, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
(2) Die Beherbergung in Anspruch nehmende Personen sind Gäste im Sinne der Vertragsbedingungen. Die
Belegung kann nur durch die angemeldeten Personen erfolgen.
§3 Vertragsabschluss, Anzahlung
(1) Der Beherbergungsvertrag kommt ausnahmslos durch die Annahme der schriftlichen Bestellung des
Gastes durch den Vermieter sowie der geleisteten Anzahlung zustande.
(2) Es wird vereinbart, dass der Gast eine Anzahlung leistet.
(3) Der Vermieter kann auch die Vorauszahlung des gesamten vereinbarten Entgeltes verlangen.
§4 Beginn, Verlängerung und Ende der Beherbergung
(1) Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räume ab 16:00 Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen. Der
Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
(2) Gebuchte Ferienwohnungen sind vom Gast bis spätestens 20:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in
Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich, schriftlich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde,
hat der Vermieter das Recht, die gebuchte Ferienwohnung nach 20:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne
dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Vermieter steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
(3) Hat der Gast eine Anzahlung in Höhe des Aufenthaltspreises für einen Tag geleistet, so bleibt dagegen
die Ferienwohnung bis spätestens 18 Uhr des folgenden Tages reserviert.
(4) Eine Verlängerung des Aufenthaltes durch den Gast (einzureichen in schriftlicher Form) erfordert die
Zustimmung des Vermieters.
(5) Am vereinbarten Abreisetag ist die Ferienwohnung dem Vermieter spätestens um 10:00 Uhr geräumt,
im Zustand des Einzuges, zur Verfügung zu stellen.
(6) Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit vereinbart, so endet er mit dem Zeitablauf. Reist
der Gast vorzeitig ab, so ist der Vermieter berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen (bei vorzeitiger Abreise erfolgt keine Rückzahlung).
(7) Der Vermieter ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der
Gast:
(a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses,
anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Mitbewohnern das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber dem Vermieter und seinen Leuten einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen
das Eigentum, die Sittlichkeit oder körperliche Sicherheit schuldig macht.
(b) von einer ansteckenden oder die Beherbergungsdauer übersteigenden Krankheit befallen oder pflegebedürftig wird.
(c) die ihm vorgelegte Rechnung über Aufforderung in einer zumutbar gesetzten Frist nicht bezahlt.
(d) Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendem Ereignis unmöglich wird, wird
der Vertrag aufgelöst.
§5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag/Storno
(1) Rücktritt des Gastes, Stornierung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
(a) Im Falle des Rücktritts eines Gastes von der Buchung hat der Vermieter Anspruch auf angemessene
Entschädigung.
Bis 60 Tage vor dem Tag der Anreise, die geleistete Anzahlung.
60 Tage oder weniger bis zum Tag der Anreise, 90 % des Komplettpreises.
Am Anreisetag bzw Nichtantritt/keine Mitteilung, 100 % des Komplettpreises.
(b) Teilstorno = Buchungszeitraum verkürzt sich, ergibt 50 % Erstattung des stornierten Zeitraums
(c) Storno im Krankheitsfall. Bei Storno in Krankheitsfall greifen die vorstehend genannten Regelungen.
(2) Rücktritt des Vermieters
(a) Wird eine vereinbarte Anzahlung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet (5 Tage ab Erhalt
der Auftragsbestätigung, per Mail), so ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt berechtigt.
(b) Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere
falls die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachten, z.B. bezüglich
der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht wird; der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme
hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das
Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Organisationsbereich
des Vermieters zuzurechnen ist; eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung vorliegt; der Vermieter von
Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Vermieters nicht ausgleicht.
(c) in den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
(d) Der Vermieter hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 20:00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages
nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart
wurde.
(e) Auch wenn der Gast die bestellte Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Vermieter gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Siehe hierzu §5 Abs.1
§6 Leistungen, Preise und Zahlung
(1) Der Gast ist verpflichtet, die für die Wohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen
Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder
vom Besteller veranlasste Leistung und Auslagen des Vermieters gegenüber Dritten.
(2) Die Preise können vom Vermieter dann geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der
Leistung des Vermieters oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und der Vermieter dem zustimmt.
(3) Rechnungen des Vermieters sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der
Vermieter berechtigt Verzugszinsen zu berechnen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Vermieter eine Mahngebühr erheben.
(4) Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung sowie Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag
schriftlich vereinbart werden.
(5) der Gast ist verpflichtet, die für die Wohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen
weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen.
(6) Preisminderung: Bei einem kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, der öffentlichen Versorgung oder durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Preisminderung. Mängel an der Ferienwohnung/Ferienhaus sind sofort dem Vermieter mitzuteilen. Der Gast gewährt dem Vermieter eine Frist von 36
Stunden zur Beseitigung der Mängel. Spätere Reklamationen werden nicht akzeptiert und können nicht
angerechnet werden.
§7 Haftung des Vermieters, Verjährung
(1) sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich der Vermieter auf
unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen
Mangel dem Vermieter anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
(2) Der Vermieter haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Bei sonstigen Schäden ist die Haftung des Vermieters darüber hinaus für jeden Schadensfall im Einzelnen und alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen auf einen Betrag
von max. € 500,00 für Sachschaden und auf max. € 100,00 für Vermögensschaden begrenzt. Die Haftungsbegrenzung und -ausschlüsse gilt nicht, falls die sonstigen Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadenersatzansprüche unabhängig von
deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadenersatzansprüche eines Gastes gegen Mitarbeiter
oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach
Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.
(5) Soweit dem Gast ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag
zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Vermieters. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Vermieters abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger und Boote
mit Anhänger und deren Inhalte, haftet der Vermieter nicht, soweit der Vermieter, seine gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem
Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Grundstücks gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden.
(6) Schadenersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach einem Jahr von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach
zwei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden
aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen.
§8 Rechte des Gastes
(1) Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtung des Beherbergungsbetriebes, die üblicherweise und ohne
besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung.
(2) Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räume ab 16.00 Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen.
§9 Pflichten des Gastes
(1) Bei Übernahme der Mietsache ist das vereinbarte Entgelt zu bezahlen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, bargeldlose Zahlungsmittel wie Schecks, Kreditkarten, Bons usw. anzunehmen.
(2) Ruhezeiten: Im Sinne einer guten Nachbarschaft und auf Rücksicht anderer Gäste, bitten wir um Hausruhe ab 22:00 Uhr bis 8:00 Uhr.
(3) Vor Inbetriebnahme von elektrischen Geräten, welche von den Gästen mitgebracht werden und welche
nicht zum üblichen Reisebedarf gehören, ist die Zustimmung des Vermieters einzuholen.
(4) Für den vom Gast verursachten Schaden gelten die Vorschriften des Schadenersatzrechtes. Daher haftet
der Gast für jeden Schaden und Nachteil, den der Vermieter oder dritte Personen (z.B. Nachmieter) durch
sein Verschulden oder durch das Verschulden seiner Begleiter oder anderer Personen, für die er verantwortlich ist, erleidet, und zwar auch dann, wenn der Geschädigte berechtigt ist, zur Schadenersatzleistung
direkt den Vermieter in Anspruch zu nehmen.
§10 Rechte des Vermieters
(1) Verweigert der Gast die Zahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem
Vermieter das Recht zu, zur Sicherheit seiner Forderung aus der Beherbergung und Verpflegung sowie
seiner Auslagen für den Gast, die eingebrachten Sachen zurückzubehalten. (gesetzliches Zurückbehaltungsrecht)
(2) Der Vermieter hat zur Sicherstellung des vereinbarten Entgelts das Pfandrecht an den vom Gast eingebrachten Gegenständen. (gesetzliches Pfandrecht des Vermieters)
§11 Haftung des Vermieters für Schäden
(1) Der Vermieter haftet für Schäden, die ein Gast erleidet, wenn sich der Schaden im Rahmen des Betriebes ereignet hat und ihn oder seine Dienstnehmer ein Verschulden trifft.
§12 Tierhaltung
(1) Tiere dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Bewilligung und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.
(2) Der Gast haftet für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten, entsprechend den für den Tierhalter
geltenden gesetzlichen Vorschriften.
§13 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsnahme oder dieser Geschäftsbedingungen für
die Vermietung müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch Kunden sind
unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlort ist Sitz des Vermieters.
(3) für alle Streitigkeiten aus dem Beherbergungsbetrieb wird das für den Beherbergungsbetrieb sachlich
und örtlich zuständige Gericht vereinbart.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen
Verkehr der Sitz des Vermieters. Der Vermieter ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche
Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.
(5) Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder
des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie Werden vom Vermieterausdrücklich schriftlich anerkannt.
(6) Es gilt das Recht der Republik Kroatien
(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.